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Die Funktionalitäten zur Verwaltung von Grabsteinen nebst zugehörigen Friedhöfen sind Bestandteil von TNG (nicht abschaltbar). Für die deutsche Ahnenforschung ist die EDV-technische Verwaltung von Grabsteinen von eher nachrangiger Relevanz.
In manchen Friedhofssatzungen ist das Fotografieren (fremder) Grabstellen sogar verboten. Das Einstellen fremder Grabfotos (sofern überhaupt von Interesse?) ist jedenfalls problematisch.
Unabhängig davon kann man zwecks Dokumentation Grabstein-Datensätze ohne Fotos anlegen; diese Daten sollten unproblematisch sein.
Vorgehensweise, bei Grabsteinen, die zugleich als Quellen vorkommen: Um eine Zuordnung von Personen zu Gräbern darstellen zu können, muß man einen Grabstein-Datensatz anlegen und mit den betreffenden Personen verknüpfen. Um einen Grabstein als Quelle zitieren zu können, muß man ihn als Quelle anlegen. Vom Grabstein aus kann man eine Verknüpfung zur Quelle anlegen.