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Aha, Sie möchten eine Benutzerkennung beantragen. Prima.
Aber haben Sie wirklich die vorhergehende Seite gelesen?
Sie benötigen ausschließlich dann eine Benutzerkennung, wenn Sie Zugriff auf die Daten lebender Personen haben möchten.
Alle Daten in der Datenbank, die sich auf verstorbene Personen beziehen, sind ohne Einschränkungen abrufbar. Für den (lesenden) Zugriff auf diese Daten benötigen Sie keine Benutzerkennung.
Wenn Sie jetzt immer noch eine Benutzerkennung wünschen: jetzt kommen Sie endlich zum Antragsformular.
Bitte geben Sie im Kommentarfeld des Antragsformulares erforderlichenfalls weitere Erläuterungen zur Ihrer genealogischen Zuordnung – bzw. auf welche Daten Sie Zugriff erhalten möchten. Sie erleichtern dadurch die Bearbeitung bzw. ersparen Nachfragen.
PS: Ja, ich weiß, diese Seite ist lästig. Ich möchte aber die unnützen Benutzeranträge von Leuten, die die Erläuterungen nicht lesen, verringern. Es ist einfach schade um die Zeit dafür.